Zweitmeinung Hüfte

Bietet Ihnen Unterstützung vor wichtigen medizinischen Entscheidungen, z.B. bei einer bevorstehenden Hüft-Operation.


Dr. med. Matthias Schmied unterstützt Sie bei der Entscheidung für oder gegen einen operativen Eingriff oder eine nicht-operative Therapie an der Hüfte. Auf Wunsch prüft Dr. Schmied die gestellte Diagnose oder verordnete Therapie.

Die Zweitmeinung bietet Ihnen eine Entscheidungshilfe für eine optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Behandlung. Ziel der Zweitmeinung ist, Sicherheit und Vertrauen in eine empfohlene Therapie zu haben.

Wie sich Patienten nach der Diagnose und Besprechung der Zweitmeinung entscheiden, steht jedem Patient offen. Möglichst neutral ist die Empfehlung, weil Patientinnen und Patienten selbständig entscheiden, von welchem Hüftspezialisten die Therapie begleitet werden soll. 


Vereinbaren Sie einen passenden Online-Termin mit Dr. med. Matthias Schmied.

Sprachen: Schweizerdeutsch, Deutsch, English, Français & Italiano

 

Dr. med. Matthias Schmied (Facharzt FMH für Orthopädische Chirurgie)

 

Meine Orthopädie- Schwerpunkte:

Sport, Knie und Hüfte (konservative und operative Therapien)

  • Sportverletzungen (Sporttraumatologie, Unfallchirurgie) an Knie und Hüfte

  • Frakturversorgung der unteren Extremitäten

  • Konservative Behandlungen von Knie- und Hüftgelenkserkrankungen

  • Kniearthroskopie: Gelenkserhaltende arthroskopische Eingriffe am Kniegelenk

  • Hüftarthroskopie: Gelenkserhaltende arthroskopische Eingriffe am Hüftgelenk

  • Primär- und Revisionsprothetik an Knie und Hüfte

Terminangebot für die Besprechung von Ihren Anliegen:

  • Je nach Komplexität (Unfall, Schmerzen oder Erkrankung) und Ihrem Anfrage dauert eine eine erste Sprechstunde 30 bis 40 Minuten.

  • Dr. med. Matthias Schmied behandelt ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten von allen Versicherungsklassen (KVG, UVG, VVG).

  • Die Kosten für ACP-Eigenblut-Therapie bei Arthrose und Sportverletzungen werden i.d.R. nicht von den Krankenversicherungen übernommen und den Patientinnen und Patienten daher direkt verrechnet.

Ambulante Behandlungen und Kostenübernahme

Die Kosten für ambulante Abklärungen und Behandlungen werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen.

Nicht übernommen werden die im Versicherungsvertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%). Bei eingeschränkten Versicherungsmodellen (Bsp. „Hausarztmodell“) ist eine Überweisung durch den Hausarzt notwendig.

Für internationale (im Ausland wohnhafte) Patienten ist die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen mit der jeweiligen Krankenversicherung vorgängig abzuklären.


 

Bei Orth4Life steht der Patient im Mittelpunkt.

Bei Fragen freut sich Frau Cornelia Cardillo auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ab dem ersten Kontakt, während der Therapie und bis zur finalen Genesung sind wir für Sie da.

Frau Cornelia Cardillo (Praxis-Management Ortho4Life Institut)

Frau Cornelia Cardillo (Praxis-Management Ortho4Life Institut)

 

Terminangebot für die Besprechung von Ihren Anliegen:

Je nach Komplexität (Unfall, Schmerzen oder Erkrankung) und Ihrem Anfrage dauert eine erste eine Sprechstunde 30 bis 40 Minuten.

Dr. med. Matthias Schmied behandelt ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten von allen Versicherungsklassen (KVG, UVG, VVG).

Die Kosten für ACP-Eigenblut-Therapie bei Arthrose und Sportverletzungen werden i.d.R. nicht von den Krankenversicherungen übernommen und den Patientinnen und Patienten daher direkt verrechnet.


Ambulante Behandlungen und Kostenübernahme

Die Kosten für ambulante Abklärungen und Behandlungen werden für alle in der Schweiz versicherten Personen durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen.

Nicht übernommen werden die im Versicherungsvertrag vorgesehene Franchise und der obligatorische Selbstbehalt (10%). Bei eingeschränkten Versicherungsmodellen (Bsp. „Hausarztmodell“) ist eine Überweisung durch den Hausarzt notwendig.

Für internationale (im Ausland wohnhafte) Patienten ist die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen mit der jeweiligen Krankenversicherung vorgängig abzuklären.


Stationäre Behandlungen und Aufenthalte

Die Kostenübernahme für stationäre Behandlungen und Klinikaufenthalte ist vom Versicherungsmodel abhängig. Falls Patienten über eine Zusatzversicherung (halbprivat oder privat) verfügen, werden die stationären Kosten, nach Kostengutsprache, von der Krankenversicherung (abzüglich Franchise) übernommen.